>>Da hat die Grenzpolizei einen, äh, ich glaube Flüchtling, oder sowas, in den Zug gebracht und der wollte nicht und als der Zug angefahren ist, sprang er aus dem Fenster.<<
>>Dreizehn Tage nachdem Nasima in die Türkei abgeschoben wurde, hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin entschieden, dass die Ausweisungsverfügung gegen sie unrechtmäßig war. Das Gericht erklärt, von einem Kind könne nicht verlangt werden, seine Eltern zu belasten. Für Nasima kommt die Entscheidung zu spät. Wer einmal abgeschoben wurde, hat kaum noch Chancen auf eine Rückkehr, sagt ihr Anwalt. Nasima El-Zein heißt jetzt Nesrin Tekin. Sie ist keine Berlinerin mehr.<<
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on Wednesday, April 11th, 2007 at 20:21 and is filed under Vermittlung?
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