Geschichte und Gegenwart der Betriebsräte
March 28th, 2018«Um „die revolutionären Tendenzen der Rätebewegung aufzufangen“, wurde in die [Weimarer] Verfassung ein Räteartikel (Art. 165) aufgenommen. Er sah „ein dreistufiges Rätesystem vor, dessen Basis die Betriebsräte bilden sollten. Dadurch war die Rätebewegung, die unter dem Schlagwort ‘Alle Macht den Räten’ die politische und wirtschaftliche Macht im Staat gefordert hatte, in eine wirtschaftliche Interessenvertretung umgewandelt und in die Wirtschaftsverfassung eingebaut worden. Da den Gewerkschaften aber die Kompetenz zur Vereinbarung der Lohn- und Arbeitsbedingungen verfassungsrechtlich garantiert wurde, waren die Arbeiterräte in einem Kernbereich des Arbeitsrechts an den Rand gedrängt. Von dem dreistufigen Rätesystem wurde außerdem nur die unterste Stufe durch das Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 verwirklicht.“»
Und gegenwärtig gibt’s einen Betriebsrat “nur in neun Prozent aller Betriebe, die mehr als fünf Beschäftigte haben, die laut dem Gesetz einen Betriebsrat wählen könnten und dürften…“ Z.T. werden eher Betriebe aufgelöst, “als die Gründung eines Betriebsrates zu akzeptieren.“ (DLF: “Es wird rauer in den Betrieben”)
Dazu heute in Berlin die Veranstaltung “Betriebsrat ohne Betrieb?! Umstrukturierungen als Maßnahme zur Beseitigung von Betriebsräten”.
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